Verkehrsunfall

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Thomas Irkes
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht

Heilsbronner Straße 4 • Die Passage
91564 Neuendettelsau
Telefon (09874) 68 71 50
Telefax (09874) 68 71 55
www.rechtsanwalt-irkes.deirkes@t-online.de

unfall

Verständigen Sie nach einem Unfall als erstes einen Anwalt Ihres Vertrauens und ggf. einen freien Kfz-Sachverständigen. Lassen Sie sich weder vom Gegner, noch von dessen Versicherung davon abhalten. Ihr Anwalt berät und vertritt Sie gegen beide.

        
Ihr Gegner und dessen Versicherung können nicht Ihre Berater sein!

 

IHR ANWALT:

  1. Sagt Ihnen, welche Ansprüche Sie haben.
  2. Stellt fest, welche Abzüge hingenommen werden müssen.
  3. Sorgt dafür, daß Ihre Ansprüche in voller Höhe und schnellstmöglich durchgesetzt werden.
  4. Erledigt die gesamte Abwicklung des Schadens in Ihrem Interesse.

Übrigens:
Der schuldige Schädiger und dessen Versicherung müssen die Anwaltskosten tragen, d.h.: ,‚Sie bekommen den Anwalt quasi umsonst!’’

Deshalb:
Gehen Sie zum Anwalt, bevor Sie mit dem Gegner und dessen Versicherung verhandeln.
Sollten noch Fragen offen sein, rufen Sie uns doch einfach an.
Tel-Nr.: 09874/ 68 71 50

PS.:
Natürlich funktioniert die Schadenregulierung völlig problemlos auch dann, wenn Sie sehr weit entfernt wohnen, nämlich per Telefon, per Telefax, per E-Mail, per Post, etc.

Ich habe die Datenschutzerklärung unter der Rubrik Datenschutz zur Kenntnis genommen und stimme der Nutzung meiner personenbezogenen Daten im Rahmen der Datenschutzerklärung ausdrücklich zu.

Hier bieten wir Ihnen die Vollmacht zum Download an.